Freistellung nach dem NBildUG (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz)
- Jedem Arbeitnehmer in Niedersachsen stehen im Jahr 5 Tage Freistellung von der Arbeit für Weiterbildungsveranstaltungen zu.
- Spätestens 4 Wochen vor Beginn ist der Arbeitgeber über die Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung zu unterrichten – mit den Anmeldeformularen erhalten Sie das Formblatt “Mitteilung an den Arbeitgeber”.
- Die Freistellung kann seitens der Arbeitgeber nur aus “zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Belangen” abgelehnt werden.
- Lohn oder Gehalt werden weiter gezahlt.
- Arbeitnehmer dürfen wegen Inanspruchnahme von Freistellung nicht benachteiligt werden.